Der Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerschaft macht in seiner Kostennote vom 2. Oktober 2023 Parteikosten von CHF 12 339.67 geltend (Honorar CHF 11 070.00, Auslagen CHF 387.45 und Mehrwertsteuer CHF 882.22). Vorliegend sind die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses als durchschnittlich einzustufen. Der gebotene Zeitaufwand ist leicht überdurchschnittlich. Es erscheint daher ein Honorar von CHF 6670.00 gerechtfertigt. Das entspricht einem Ausschöpfungsgrad von 55%. Insgesamt sind daher Parteikosten von CHF 7600.85 angemessen (Honorar CHF 6670.00, Auslagen CHF 387.45 und Mehrwertsteuer CHF 543.40).