11 Abs. 1 PKV111 beträgt das Honorar in verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren CHF 400.– bis CHF 11 800.– pro Instanz. Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand sowie der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 KAG112). Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden 1 und 2 macht in seiner Kostennote vom 29. September 2023 für das Beschwerdeverfahren vor der BVD Parteikosten von CHF 7375.75 geltend (Honorar CHF 6318.50, Auslagen CHF 529.80 und Mehrwertsteuer CHF 527.33). Die Kostennote des Rechtsvertreters der Beschwerdeführenden 1 und 2 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass.