Von einer Parteibefragung und einem Augenschein wären keine neuen Erkenntnisse zu erwarten gewesen. Die Beweisanträge der Beschwerdeführenden sind daher, soweit ihnen nicht nachgekommen wurde, abzuweisen. 12. Ergebnis Zusammengefasst ist die Projektänderung vom 24. Juli 2023 gemäss dem Projektplan «revidierter Grundriss- und Umgebungsplan Erdgeschoss Nr. 2017-206 vom 24. Juli 2023», gestempelt vom 104 BVR 2017 S. 255 E. 5.1, 2012 S. 252 E. 3.3.3, je mit Hinweisen 31/36 BVD 110/2023/5