Auflagen dahingehend zu verstehen, als dass je nach Resultat der ständigen Messungen allenfalls weitere Massnahmen vorbehalten bleiben. Ausserdem wurden in der Umgebung der Bauparzelle bereits andere Erdwärmesonden erstellt. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass dem AWA genügend geologische Daten hinsichtlich dieses Gebiets bekannt sind. Nach dem Gesagten besteht kein Anlass, die Einschätzung des AWAs in Frage zu stellen. Mit den vom AWA geforderten Auflagen wird der erhöhten Gasgefährdung des Gebiets Rechnung getragen. Die Vorinstanz hat die Gewässerschutzbewilligung gemäss Art. 11 KGschG zu Recht erteilt. 11. Beweisabnahme