Die Bohrfirma muss Gerätschaften für eine Sofortintervention vor Ort bereit halten (Einrichtung um Wasser am Verrohrungskopf einzupressen, Ableitschläuche, Absperr- und Markiermaterial). 4.8 Ab der Absperrvorrichtung muss ein Abgang mit Manometer und Ventil vorhanden sein, über welches das Gas abgefackelt werden kann. Die Bohrfirma muss innert nützlicher Frist auf eine Fackel zugreifen können. 4.9 Die Bohrung ist durch eine renommierte, erfahrene Bohrfirma ausführen zu lassen. Die Bohrfirma muss technisch für diese Anforderungen ausgerüstet sein. 4.10