c) Beim vorliegend umstrittenen Bauvorhaben sind zwei Erdwärmesonden mit einer Länge von je 130.00 m geplant.101 Die Bauparzelle Nr. P.________ liegt gemäss Gewässerschutzkarte des Kantons Bern102 im übrigen Gewässerschutzbereich. Zudem befindet sie sich gemäss Erdwärme- sondenkarte103 in einem Gebiet, in dem Erdwärmesonden mit Auflagen erlaubt sind. Aus der Erdwärmesondenkarte geht weiter hervor, dass in der Umgebung der Bauparzelle, die sich ebenfalls 94 Die Vollzugshilfe «Wärmenutzung aus Boden und Untergrund» des BAFU aus dem Jahr 2009 ist abrufbar unter