Pro Erdwärmesondenanlage ist mindestens ein geologisches Bohrprofil durch einen Geologen zu erstellen und dem AWA unaufgefordert zuzustellen. […]98 Der Kanton Bern hat in der Erdwärmesondenkarte99 für das Kantonsgebiet dargestellt, in welchen Gebieten eine Erdwärmesonde potentiell bewilligt werden kann oder nicht, ob eine Tiefenbeschränkung besteht oder ob allenfalls genauere Abklärungen notwendig sind. Die Erdwärmesondenkarte legt nicht verbindlich fest, wo Erdsonden zulässig sind, sondern dient dem AWA als «Erstbeurteilung», von der im Einzelfall abgewichen werden kann.100