Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat im Jahr 2009 eine Vollzugshilfe «Wärmenutzung aus Boden und Untergrund» herausgegeben.94 Erdwärmesonden in den sogenannten übrigen Bereichen sind gemäss der Vollzugshilfe aus hydrogeologischer Sicht unproblematisch.95 In Gebieten, die sich für die Trinkwassernutzung wenig oder nicht eignen und in denen eine Gewässergefährdung mit grosser Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (keine belasteten Standorte und keine geogene Gefährdungen durch Erdgas, ölhaltige Gesteine, quellende Formationen oder Rutschungen, usw.), sind Erdwärmesonden grundsätzlich zugelassen. Dazu gehören insbesondere die übrigen Bereiche.96