widersprüchlich und könne für die Beurteilung der Zulässigkeit der Erdwärmesonden nicht verwendet werden. Aufgrund fehlender geologischer Abklärungen verstosse die Baubewilligung gegen Art. 11 KGschG89. Die Beschwerdegegnerschaft führt aus, es liege ein positiver Amtsbericht Wasser und Abfall in Bezug auf die Wärmenutzung mittels Erdwärmesonden inkl. Bohrbewilligung vor. Wie die Vorinstanz richtig festgestellt habe, könne die Bewilligung erteilt werden. Die Stadt Langenthal führt in ihrer Beschwerdeantwort aus, es liege ein positiver Amtsbericht vor, weshalb die Baubewilligung für die Erdwärmesonden erteilt worden sei.