a) Die Beschwerdeführenden 1 und 2 machen geltend, dem Amtsbericht Wasser und Abfall vom 2. August 2022 sei zu entnehmen, dass sich die geplanten Erdwärmesonden in einem Gebiet mit erhöhter Gasgefährdung befänden. Unter anderem behalte sich das Amt vor, zusätzliche Messungen, Laboruntersuchungen, geologische Begleitung etc. durchzuführen. Demzufolge seien nicht genügend geologische Abklärungen vorgenommen worden. Die Ausgangslage erscheine ungeklärt und unsicher. Aufgrund dessen und der erhöhten Gefährdungszone erscheine der positive Amtsbericht als nicht nachvollziehbar resp. widersprüchlich und könne für die Beurteilung der Zulässigkeit der Erdwärmesonden nicht verwendet werden.