Gemäss Ziff. 2.3.1 der VKS-Brandschutz- richtlinie Nr. 15-15 haben Nebenbauten gegenüber benachbarten Hauptgebäuden einen Brandschutzabstand von 4 m einzuhalten. Zwischen dem Einfamilienhaus und dem Nebengebäude Nr. […] ist ein Gebäudeabstand zwischen 4.00 und 4.2 m projektiert. Der erforderliche Brandschutzabstand ist damit eingehalten. Im Übrigen hat auch der Fachbericht Brandschutz vom 24. Januar 2022 bestätigt, dass die Bauausführungen den Brandschutzvorschriften entsprechen.87