Die anerkannten Regeln der Baukunde hält in jedem Fall ein, wer die Normen, Richtlinien, Merkblätter, Erläuterungen und Empfehlungen der Fachorganisationen und -verbände wie beispielsweise der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) umsetzt (vgl. Art. 2 Abs. 2 Bst. a FFV). Die VKS hat unter anderem die Brandschutzrichtlinie Nr. 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte» vom 1. Januar 2017 herausgegeben.82 Gemäss Ziff. 2.3.1 der VKS-Brand- schutzrichtlinie Nr. 15-15 haben Nebenbauten untereinander und gegenüber benachbarten, grundstücksfremden Bauten und Anlagen einen Brandschutzabstand von 4 m einzuhalten.