Mit Stellungnahme vom 11. September 2023 erläutert die Stadt Langenthal, der Gebäudeabstand von unbewohnten An- und Nebenbauten zu anderen Gebäuden werde nach ständiger Praxis herabgesetzt, ohne dass dafür um eine Ausnahmebewilligung nachgesucht werden müsse. Bisher sei auch darauf verzichtet worden, explizite Zustimmungen zur Gebäudeabstandsunterschreitung einzuholen, wenn der Abstand zu Gebäuden auf einer anderen Parzelle nicht eingehalten sei. Bei unbewohnten Nebenbauten seien in der Regel keine öffentlichen Interessen betroffen. Vorliegend sei dem Brandschutz mit entsprechenden Massnahmen Rechnung getragen worden.