e) Aus den vorangehenden Ausführungen folgt, dass die Strassenanschlussbewilligung für den Fussgängerzugang, den überdachten Parkplatz und die vier Fahrradabstellplätze gemäss dem Projektänderungsplan «revidierter Grundriss- und Umgebungsplan Erdgeschoss Nr. 2017- 206 vom 24. Juli 2023» gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 14. August 2023, mit einer Auflage erteilt werden kann. In Dispositiv-Ziff. 1.4 des angefochtenen Entscheids ist die Stellungnahme der Stadt Langenthal vom 9. Februar 2022 als massgebender und integrierter Amts- und Fachbericht aufgeführt, wobei die Strassenanschlussbewilligung jedoch nicht, wie von Art. 9 Abs. 2 Bst. a KoG verlangt, ausdrücklich erteilt wird.