Zudem hat die Bauherrschaft bzw. Grundeigentümerschaft der Parzelle Nr. P.________ bei einer allfälligen Abparzellierung sicherzustellen, dass mittels Dienstbarkeitsvertrag die Freihaltung des Sichtfelds sichergestellt und im Grundbuch zur Eintragung angemeldet wird. Der angefochtene Gesamtentscheid wird entsprechend ergänzt.