Aus dem Plan «Sichtverhältnisse in Knoten» vom 29. November 2021 geht hervor, dass im Sichtfeld teilweise Bepflanzungen geplant sind. Die Sichtbermen sind wie aufgezeigt insbesondere von Bepflanzungen freizuhalten. Baubewilligungen können mit Bedingungen oder Auflagen verknüpft werden (Art. 29 Abs. 2 und Art. 38 Abs. 3 BauG). Vorliegend ist mittels Auflage sicherzustellen, dass das Sichtfeld in einem Höhenbereich zwischen 0.6 und 3.0 m über der Fahrbahn hindernisfrei, d.h. frei von Bepflanzungen ist. Zudem hat die Bauherrschaft bzw. Grundeigentümerschaft der Parzelle Nr. P.____