Die Q.________ genügt mit einer Breite von 4.20 m den Anforderungen von Art. 7 Abs. 2 BauV.78 Auf dem Plan «Sichtverhältnisse in Knoten» vom 29. November 202179 sind die Knotensichtweiten eingezeichnet. Es wird von einer Beobachtungsdistanz von 3.00 m und einer Knotensichtweite von 20.00 m ausgegangen. Die Knotensichtweite ist auf eine Zufahrtsgeschwindigkeit der vortrittsberechtigten Motorfahrzeuge zwischen 20 und 30 km/h ausgerichtet (vgl. Ziff. 12.1 der VSS Norm 40 273a). Das ist nicht zu beanstanden, auch wenn im Bereich des Bauvorhabens allenfalls eine höhere Höchstgeschwindigkeit als 30 km/h signalisiert sein sollte. Wie bereits ausgeführt, endet die Q._____