Aufgrund der schwierigen geografischen Lage am Hang und der Geometrie der Parzelle wäre eine Erweiterung des bestehenden Strassenanschlusses unverhältnismässig und würde zudem zusätzlich Boden versiegeln. Ebenso spricht der Erhalt der architektonisch wertvollen Umgebungsgestaltung dafür, einen zweiten Strassenanschluss zu bewilligen.75