Hingegen wurde die Bewilligung für einen zweiten Strassenanschluss zur Erschliessung einer Garage verweigert, weil kein echtes Bedürfnis für den zweiten Anschluss bestand. Die Garage konnte ohne grossen Aufwand über den bestehenden Strassenanschluss erschlossen werden.66 In einem weiteren Fall wurde ein zweiter Strassenanschluss für einen Wohnmobil-Abstellplatz nicht gewährt, da die betreffende Parzelle bereits über einen Strassenanschluss verfügte und keine besonderen Eigenschaften aufwies, die einen weiteren Strassenanschluss rechtfertigen würden. Die Strasse und das Haus befanden sich auf gleicher Ebene, einzig die Zufahrt zur Garage im unteren Stock verlief leicht abwärts.