Dies aufgrund dessen, weil der neue Strassenanschluss zu einer erheblichen Verbesserung der parzelleninternen Erschliessungssituation führte und angesichts der betrieblichen Bedürfnisse, der stattlichen Parzellengrösse, der fehlenden Wendemöglichkeiten und der Hanglage genügend sachliche Gründe für einen weiteren Strassenanschluss bestanden.64 Weiter wurden mehrere Strassenanschlussbewilligungen für eine Überbauung mit drei Gebäuden, zwei Einstellhallen und einem asphaltierten Vorplatz auf einer sehr grossen Parzelle erteilt, wobei insbesondere auch die topografische Situation separate Strassenanschlüsse für die Einstellhallen und den oberirdischen Zugang rechtfertigten.65