und Ausfahrt entlastet werden konnte.63 Ebenso wurde einem Bauern eine neue Zufahrt zum geplanten Ökonomiegebäude bewilligt, obwohl sein Grundstück bereits mehrere Strassenanschlüsse hatte. Dies aufgrund dessen, weil der neue Strassenanschluss zu einer erheblichen Verbesserung der parzelleninternen Erschliessungssituation führte und angesichts der betrieblichen Bedürfnisse, der stattlichen Parzellengrösse, der fehlenden Wendemöglichkeiten und der Hanglage genügend sachliche Gründe für einen weiteren Strassenanschluss bestanden.64