In ihrer Stellungnahme vom 13. Februar 2023 erklärt die Stadt Langenthal, integrierter Bestandteil des angefochtenen Gesamtentscheids sei die Zustimmung zum Strassenanschluss vom 9. Februar 2022. Mit dieser Zustimmung bzw. mit dem Erteilen des Gesamtentscheides sei der zweite Strassenanschluss gemäss Art. 64 GBR erteilt worden. Mit Stellungnahme vom 11. September 2023 ergänzt die Stadt Langenthal, aufgrund der schwierigen geografischen Lage am Hang und der Geometrie der Parzelle wäre eine Erweiterung des bestehenden Strassenanschlusses unverhältnismässig und würde zusätzlich Boden versiegeln.