Die Stadt Langenthal hat damit die Schutzziele des ISOS zumindest indirekt berücksichtigt. In diesem Zusammenhang erweist sich auch das Vorbringen der Beschwerdeführenden 3 und 4, wonach sich der Fachbericht und letztlich auch der angefochtene Gesamtentscheid nicht mit den zahlreichen Bedenken der Einsprechenden zur Verletzung des Orts- und Landschaftsbildes auseinandersetze, als unbegründet. Im angefochtenen Gesamtentscheid hat die Stadt Langenthal die diesbezüglichen Rügen der Einsprechenden kurz zusammengefasst und begründet, warum sie diese als unbegründet erachtete. Die Stadt Langenthal hat sich damit mit den wesentlichen Gesichtspunkten auseinandergesetzt.