Die OLK hat sich bei ihrer Beurteilung auf die Charaktereigenschaften des Orts- und Landschaftsbildes sowie des Strassenraumes in der unmittelbaren Umgebung des Bauvorhabens und im Quartier Hinterberg gestützt. Die vorhandenen Merkmale des Heimatstils der Dachform und der Gartenanlagen hat die OLK bei der Beschreibung der Situation damit genügend berücksichtigt. Die OLK hat, anders als die Beschwerdeführenden vorbringen, mit ihrem Fachbericht vom 22. Mai 2023 die Fragen der BVD vollständig beantwortet. Der Antrag der Beschwerdeführenden, die OLK sei aufzufordern, sich zu den unbeantworteten Fragen zu äussern, ist daher abzuweisen.