f) Nach dem Gesagten nimmt das geplante Einfamilienhaus Rücksicht auf das Orts- und Landschaftsbild sowie die Merkmale der Baudenkmäler in der Umgebung. Es erzielt eine gute Gesamtwirkung und ordnet sich bestmöglich in die bestehende Bau- und Quartierstruktur ein. Zudem berücksichtigt es die Strukturmerkmale der Quartiererhaltungszone Nr. 14. Die OLK hat sich bei ihrer Beurteilung auf die Charaktereigenschaften des Orts- und Landschaftsbildes sowie des Strassenraumes in der unmittelbaren Umgebung des Bauvorhabens und im Quartier Hinterberg gestützt.