Aus dem Entwurf des Gartengestaltungsplans folgt, dass die Beschwerdegegnerschaft einen Naturgarten plant und die bestehende Terrassierung mit Mauern aber auch mit modernen Elementen wie Roststahl aufnehmen will.53 Das geplante Einfamilienhaus berücksichtigt zudem die Fassadenflucht des Gebäudes Nr. […] auf der Westfassade, die gegen die Gartenanlage hin ausgerichtet ist, und ragt nicht über diese hinaus. Dadurch verfügt die Parzelle Nr. P.________ auch nach dem Bau des Einfamilienhauses noch über eine durchgehende, grosszügige Gartenanlage, die sich auf den Nachbarparzellen Nrn. B.________ und M.________ fortsetzt.