Weiter hat die OLK zu Recht ausgeführt, dass die individuelle Gebäudestellung parallel zum Hangverlauf vom Bauvorhaben übernommen wird. Wie bereits erwähnt, ist das Bauvorhaben gleich positioniert wie die bestehenden Häuser auf der westlichen Seite der Q.________. Zudem ist durch die Gebäudeabstände zu den Hauptgebäuden Nrn. […] und […] sowie dem Erhalt der Gartenanlage im Südwesten der Parzelle die Individualität gewährleistet. Durch den nach wie vor grosszügigen Garten in Richtung Südwesten bleibt der Eindruck einer Solitärbaute bzw. der individuellen Gebäudestellung und der Freiräume erhalten.