Schluss gezogen, wonach eine Putzfassade auch beim vorliegend zu beurteilenden Bauvorhaben nicht zwingend ist und die gewählte Flachdachform nicht zu kritisieren ist. Die Befürchtung der 48 Vgl. den revidierten Grundriss- und Umgebungsplan Erdgeschoss vom 24. Juli 2023 49 Vgl. die Beschwerdeantwortbeilage der Beschwerdegegnerschaft Nr. 6 50 Vgl. die Fotos auf pag. 331 ff. der Vorakten 51 Vgl. den Schnitt- und Fassadenplan vom 15. Juni 2022 (gestempelt von der Stadt Langenthal am 28. November 2022)