im Übrigen weder durchgehende noch einheitliche Einfriedungen zum Strassenraum hin vorhanden. Dass das Bauvorhaben gemäss den am 28. November 2022 gestempelten Plänen anstatt einer Begrenzung mittels Einfriedung ein offener Vorplatz mit Autounterstand und Fahrradabstellplatz vorsieht, genügt daher nicht, um ihm eine gute Gesamtwirkung abzusprechen. Im Übrigen hat die OLK das Bauvorhaben aufgrund der mit Gesamtentscheid vom 28. November 2022 bewilligten Projektpläne, den Vorakten und den Beschwerdeakten beurteilt. Der Fachbericht der OLK erfolgte somit in Kenntnis, dass zum Strassenraum hin keine Einfriedung vorgesehen ist.