c) Ferner kann der OLK auch gefolgt werden, als dass sich die Umgebung des Bauvorhabens gut in das Orts- und Strassenbild sowie die Landschaft einfügt. Der Durchgrünung des Strassenraums trägt das Bauvorhaben insofern Rechnung, als dass nördlich und südlich neben der Einfahrt Rasenflächen und mehrere Büsche vorgesehen sind. Zusätzlich ist die Pflästerung, die von der Einfahrt nordwestlich ums Haus verläuft, zum Strassenraum hin nicht durchgängig, sondern mittels einer begrünten Fläche abgesetzt.48 Das Bauvorhaben weist damit, anders als die Beschwerdeführenden vorbringen, nicht einen übergangslosen Raum zwischen der Strasse und der Liegenschaft auf.