Weil das Bauvorhaben gegenüber den Hauptgebäuden Nrn. […] und […] einen Abstand von 8 bzw. 10 m einhält und sich zwischen den Gebäuden Rasen- und Gartenflächen befinden, entsteht auch kein Eindruck von «Reihenhäusern», wie ihn die Beschwerdeführenden monieren. Daran ändert auch der kleinere Abstand des Bauvorhabens zum Nebengebäude Nr. […] nichts. Das Nebengebäude Nr. […] tritt klar als untergeordnet in Erscheinung.46 Auf dem Flachdach des geplanten Einfamilienhauses ist eine Photovoltaikanlage geplant – rund um die Anlage soll das Flachdach teilweise begrünt werden.47 Das Flachdach ordnet sich mit Blick auf die heterogene Dachgestaltung entlang der Q._____