_ unterscheiden, wie es die Beschwerdeführenden 3 und 4 in ihrer Stellungnahme vom 30. August 2023 machen, ist nicht zielführend. Der ganze vorliegend interessierende Abschnitt der Q.________ befindet sich in der Quartiererhaltungszone und im ISOS, weshalb eine gesamtheitliche Betrachtung angezeigt ist.