…] und [Nr. …] weisen Putzfassaden auf.40 Demgegenüber charakterisiert sich das Gebäude an der Q.________ [Nr. …] durch eine Schindel- und Riegelfassade.41 Beim Gebäude an der Q.________ [Nr. …] fallen zudem die Anbauten aus Beton auf.42 Die Beschwerdegegnerschaft hat zutreffend zusammengefasst, dass sich im Quartier Häuser verschiedenster Bautypen finden und nicht nur historische Gebäude mit Walmdach, Putzbauten, Kunststeingliederungen und Lukarnen vorhanden sind. Hinsichtlich der Bauart zwischen der östlichen und der westlichen Seite der Q.________ unterscheiden, wie es die Beschwerdeführenden 3 und 4 in ihrer Stellungnahme vom 30. August 2023 machen, ist nicht zielführend.