Die Setzung des Neubaus mit dem vorgelagerten, gepflasterten Vorplatz nimmt die bestehende Situation und die Abstände des Bestandes und des Nachbargebäudes auf und setzt diese fort. Das Bauvorhaben reagiert auf die örtlichen Gegebenheiten und erfüllt die Voraussetzungen, um sich unter Berücksichtigung der erhaltenswerten Eigenarten gut ins Orts- und Landschaftsbild einzugliedern. Die Frage, ob die Umgebung (Aussenraum) des Bauvorhabens so gestaltet ist, dass sich eine gute Einordnung in die Landschaft sowie das Orts- und Strassenbild ergibt, beantwortete die OLK wie folgt: