Das geplante Bauvorhaben erzielt in Bezug auf seine Körnung, Höhe, Positionierung auf der Parzelle, Abstand zur Strasse und den erhaltenswerten Bauten sowie seine Materialisierung eine gute Gesamtwirkung. Weiter äusserte sich die OLK zur Einordnung des Bauvorhabens in das Orts- und Landschaftsbild sowie in den Strassenraum und prüfte, ob es auf erhaltenswerte Eigenarten Rücksicht nimmt: