Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Umgebung überhaupt nicht verändert werden darf (es sei denn, sie sei selber schützens- oder erhaltenswert). Eine Veränderung soll aber auf das Baudenkmal grösstmöglich Rücksicht nehmen und dieses nicht wesentlich beeinträchtigen. Im Einzelfall ist hierbei der Schutzbedarf des Baudenkmals, seiner Stellung in der Umgebung und das Interesse an der Veränderung abzuwägen.30 6. Ästhetik, Ortsbild und Denkmalschutz: Beurteilung durch die Fachexpertinnen und -experten der Bau- und Planungskommission sowie durch die OLK