Aus der Diskussion folgt, dass die Stadt Langenthal als «Gartenstadt» bezeichnet wurde. Zugleich wurde aber auch festgehalten, dass die Quartiererhaltungszone die Qualität der «Gartenstadt» pflegen solle, ohne die heutige Architektur einzuschränken.24 Die Gärten im Quartier Hinterberg werden in Anhang IV des Baureglements als «integraler Teil der Anlagen» charakterisiert. Aus dem Baureglement folgt aber nicht, dass die Gartenanlagen nicht verkleinert werden dürfen, soweit auch mit dem Neuoder Anbau nach wie vor eine grosszügige Gartenanlage besteht und der Garten als Erweiterung der Landschaft erscheint.