54 Abs. 2 GBR i.V.m. Art. 75 BauG). Die in den einzelnen Quartieren massgeblichen und zu beachtenden Strukturmerkmale sind im Anhang IV des Baureglements beschrieben. Zum Gebiet Nr. 14 «Hinterberg / Schützenstrasse, Hinterbergweg» ist im Anhang IV des Baureglements Folgendes festgehalten: Gebäudevolumen (Dachform / Ausrichtung / Materialisierung): Villenartige Solitärbauten in topografisch ausgezeichneter Lage, wirken grösstenteils als Ensembles. In der Regel handelt es sich dabei um Putzbauten mit Kunststeingliederungen unter Walmdächern mit Lukarnen. 23 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 9-10 N. 4 und 13; BVR 2009 S. 328 E. 5.2 mit Hinweisen