18 des Reglements über die Organisation der Stadtverwaltung folgt, setzt sich die Bau- und Planungskommission aus sieben Mitgliedern sowie zwei Expertinnen oder Experten zusammen. Soweit die beiden Expertinnen oder Experten zu einem Bauvorhaben einen Bericht verfasst haben und die Bau- und Planungskommission gestützt darauf die Erteilung der Baubewilligung beantragt hat, kann davon ausgegangen werden, dass die Bau- und Planungskommission damit zumindest indirekt zum Bauvorhaben Stellung genommen hat.