b) Gemäss Art. 55 GBR sind Bauvorhaben mit wesentlichen Auswirkungen auf das Quartierbild der Bau- und Planungskommission der Stadt Langenthal zur Stellungnahme zu unterbreiten. Die Baubewilligungsbehörde trifft ihren Entscheid in Kenntnis dieser Stellungnahme. Art. 55 GBR äussert sich nicht dazu, wie diese Stellungnahme auszufallen hat und ob allenfalls eine Beratung in der Kommission durchzuführen ist. Wie aus Art. 18 des Reglements über die Organisation der Stadtverwaltung folgt, setzt sich die Bau- und Planungskommission aus sieben Mitgliedern sowie zwei Expertinnen oder Experten zusammen.