Die Stadt Langenthal erklärt, die örtliche Fachstelle, d.h. die Fachexpertinnen und -experten der Bau- und Planungskommission, habe das Bauvorhaben hinsichtlich des Ortsbildes geprüft. Es handle sich dabei um ausgewiesene Fachleute in Sachen Bauästhetik, die der Gemeinderat für die laufende Legislaturperiode eingesetzt habe (vgl. Art. 18 Abs. 1 und 5 des Reglements über die Organisation der Stadtverwaltung der Stadt Langenthal vom 20. November 2000). Die Baubewilligungsbehörde sei daher zum Schluss gekommen, dass ein Beizug der OLK im erstinstanzlichen Verfahren nicht erforderlich gewesen sei.