Es treffe nicht zu, dass die Bau- und Planungskommission nur oberflächlich auf die Ortsbildverträglichkeit eingegangen sei. Aus den Fachberichten vom 28. September 2020 und vom 17. August 2022 werde deutlich, dass sich die Kommissionsmitglieder des sensiblen Umfeldes bewusst gewesen seien. Mit der Bau- und Planungskommission der Stadt Langenthal habe eine leistungsfähige örtliche Fachstelle das Bauvorhaben begutachtet und als bewilligungsfähig erachtet. Es bestehe weder die Pflicht noch die Veranlassung, das Bauvorhaben durch die OLK beurteilen zu lassen. Es sei davon auszugehen, dass weitere Expertinnen und Experten das Projekt gleich beurteilten.