Die Beschwerdegegnerschaft beantragte, der Antrag der Beschwerdeführenden auf Einholung eines Fachberichts der OLK sei abzuweisen. Sie führte aus, die Stadt Langenthal habe sich seit der ersten Besprechung des Vorprojektes am 18. September 2020 minutiös mit dem Bauvorhaben befasst. Sie habe das Bauvorhaben von Anfang an in Abstimmung mit den Fachexpertinnen und Fachexperten der Bau- und Planungskommission entwickelt. Es treffe nicht zu, dass die Bau- und Planungskommission nur oberflächlich auf die Ortsbildverträglichkeit eingegangen sei.