b) Die Beschwerdeführenden 1 bis 4 machen geltend, der Fachbericht der Fachexpertinnen und -experten der Bau- und Planungskommission vom 17. August 2022 genüge nicht für die Beurteilung des Bauprojektes. Der Fachbericht (und letztlich auch der Gesamtentscheid) setze sich nicht mit dem Bauvorhaben, den Vorschriften der Quartiererhaltungszone oder dem ISOS auseinander. Der Fachbericht lasse die zentralen Merkmale des Ortsbildes wie Heimatstil, Walmdächer, Lukarnen, grosszügige Gartenanlagen, Solitärbauten oder Begrenzung zum Strassenraum hin gänzlich ausser Acht. Auch äussere er sich nicht zu den verringerten Gebäudeabständen.