c) Das Rechtsamt der BVD nahm den «Grundriss- und Umgebungsplan Erdgeschoss Nr. 2017-206 vom 24. Juli 2023» mit Verfügung vom 15. August 2023 als Projektänderung im Sinne von Art. 43 Abs. 3 BewD entgegen. Die Projektänderung wurde den Verfahrensbeteiligten zugestellt und sie erhielten Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Es blieb in der Folge zu Recht unbestritten, dass das Bauvorhaben trotz den Anpassungen gemäss dem «Grundriss- und Umgebungsplan Erdgeschoss Nr. 2017-206 vom 24. Juli 2023» in seinen Grundzügen gleichgeblieben ist und als Projektänderung behandelt werden kann.