Die Beschwerdeführenden 1 und 2 teilten am 8. September 2023 mit, sie hätten keine Einwände gegen die Projektänderung. Weiter führen sie aus, entweder nehme die Beschwerdegegnerschaft eine Projektänderung vor mit der Konsequenz, dass der Strassenanschluss für den Besucherparkplatz nicht mehr streitig sei und aufgrund einer rein theoretischen (unzulässigen) Fragestellung darüber nicht mehr zu befinden sei. Oder die Beschwerdegegnerschaft belasse es bei dem Strassenanschluss für den Besucherparkplatz und komme damit in den Genuss einer rechtlichen Würdigung der Beschwerdeinstanz. Mit Stellungnahme vom 11. September 2023 stimmte die Stadt Langenthal der Projektänderung zu.