In ihrer Stellungnahme führt die Beschwerdegegnerschaft aus, sie behalte sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt ein Baugesuch für die Erstellung eines Besucherparkplatzes einzureichen. Im Hinblick darauf würde sie es begrüssen, wenn sich die BVD im Beschwerdeentscheid auch zu den Voraussetzungen der Gewährung eines Strassenanschlusses für den Besucherparkplatz äussere. Die Beschwerdeführenden 3 und 4 nahmen die Projektänderung mit Stellungnahme vom 30. August 2023 zur Kenntnis.