a) Die Beschwerdegegnerschaft reichte mit Stellungnahme vom 10. August 2023 einen Plan mit dem Betreff «Abstellplätze für Fahrzeuge» ein, den sie als «revidierten Grundriss- und Umgebungsplan Erdgeschoss Nr. 2017-206 vom 24. Juli 2023» bezeichnete und mit welchem sie auf den ursprünglich geplanten Besucherparkplatz in der südöstlichen Parzellenecke verzichtet. In ihrer Stellungnahme führt die Beschwerdegegnerschaft aus, sie behalte sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt ein Baugesuch für die Erstellung eines Besucherparkplatzes einzureichen.