Mit Verfügung vom 15. August 2023 erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, zur Projektänderung Stellung zu nehmen. Die Beschwerdeführenden 3 und 4 teilten am 30. August 2023 mit, sie hielten vollumfänglich an ihren Rechtsbegehren fest, dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen. Mit Stellungnahme vom 8. September 2023 begrüssten die Beschwerdeführenden 1 und 2 die Projektänderung sowie die in Aussicht gestellte Auflage zu den Sichtbermen. Die Stadt Langenthal erläuterte mit Stellungnahme vom 11. September 2023 ihre Praxis zu den Gebäudeabständen und erklärte, dass aus ihrer Sicht ein zweiter Strassenanschluss bewilligt werden könne.