Die Beschwerdegegnerschaft erhielt zudem die Möglichkeit, eine Zustimmung der Grundeigentümerschaft der Parzelle Nr. B.________ sowie eine Projektänderung einzureichen. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 10. August 2023 eine Stellungnahme, die Zustimmung der Grundeigentümerschaft der Parzelle Nr. B.________ sowie eine Projektänderung (Verzicht auf den ursprünglich geplanten Besucherparkplatz) ein. Zudem teilte sie mit, gegen die in Aussicht gestellte Auflage keine Einwände zu haben.